IHR LETZTER WILLE ZUGUNSTEN VON TIEREN
Wir kümmern uns um die bestmögliche Versorgung Ihres Lieblings.
Ihr Interesse gilt dem Wohl der Tiere und Sie möchten daher den Tierschutz langfristig unterstützen?
Der Tierschutzverein ist als gemeinnütziger und förderungswürdiger Verein von der Erbschaftssteuer befreit.
Das zugedachte Vermögen käme somit ohne Abzug den Tieren in Not zu Gute. Wir leisten verantwortungsvolle Hilfe für Tiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere, auch solche, die durch persönliche Notlage ihr Zuhause verloren haben.
Ein testamentarisches Vermächtnis ist eine schöne Möglichkeit unsere Arbeit zukünftig zu
unterstützen.
Zudem würden wir für Ihr Haustier Sorge tragen. Tiere haben in Deutschland kein Erbrecht.
Sie sollten in Ihrem Testament festlegen, was mit Ihrem Haustier geschehen soll, damit es nicht einem ungewissen Schicksal entgegensieht.